Prozesskostenrechner
Der Prozesskostenrechner bietet eine erste Hilfe bei der Gebührenberechnung. Mit dem vom Deutschen Anwaltverein entwickelten Tool können die voraussichtlichen Prozesskosten schnell und unkompliziert berechnet werden.
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Wichtig:
In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten besteht in Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges gemäß § 12a ArbGG kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten. Der Prozesskostenrechner berücksichtigt dies nicht. Die dortigen "fremden Anwaltskosten" fallen im Arbeitsrecht im ersten Rechtszug nicht an.