Dr. Nathalie Oberthür

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Partnerin

T: +49 (0) 221 - 35 50 51 - 50 
F: +49 (0) 221 - 35 50 51 - 35 
E: oberthuer@rpo-rechtsanwaelte.de


Rechtsanwältin Dr. Oberthür berät und vertritt Mandanten in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt dabei in der Beratung und Vertretung von Unternehmen, Führungskräften und Arbeitnehmern in allen Fragen des Individualarbeitsrechts. Im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten übernimmt Rechtsanwältin Dr. Oberthür außergerichtliche Verhandlungen ebenso wie die Prozessführung vor den Instanzgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Neben der Vertretung in Kündigungsschutzverfahren liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt in der Gestaltung von Anstellungsverträgen für Vorstände und Geschäftsführer, der Beratung bei der Abberufung und Kündigung von Organmitgliedern und der Vertretung im Rahmen von Aufhebungsverhandlungen.

Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts berät Rechtsanwältin Dr. Oberthür Unternehmen und Betriebsräte bei der Vorbereitung und Durchführung von Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen (einschließlich Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen sowie Einigungsstellenverfahren) und in der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Musterarbeitsbedingungen. In streitigen Fällen führt sie die Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten.

Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwältin Dr. Oberthür regelmäßig als Referentin arbeitsrechtlicher Fachvorträge und Seminare tätig. Sie ist darüber hinaus durch zahlreiche arbeitsrechtliche Publikationen in Erscheinung getreten, u.a. als Autorin der Fachzeitschriften NZA, ArbeitsrechtsBerater und PersonalMagazin, als Mitherausgeberin der Handbücher "Betriebsvereinbarungen" und „Mobile Work“ und der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW), sowie als Mitautorin u.a. des "Münchener Handbuch Arbeitsrecht", des Handbuchs "IT-Arbeitsrecht" und des Handbuchs "Anwaltformulare Arbeitsrecht".

Rechtsanwältin Dr. Oberthür engagiert sich darüber hinaus seit vielen Jahren ehrenamtlich für die Förderung der anwaltlichen Fortbildung und Berufsausübung. Sie ist seit 2009 Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV. Seit 2011 ist Frau Rechtsanwältin Dr. Oberthür Mitglied des Ausschusses Arbeitsrecht im DAV, dessen Vorsitz sie 2019 übernommen hat. Sie ist darüber hinaus seit 2024 Vorsitzende des Vereins zur Förderung des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln.


Berufsverlauf

1998 bis 2005  Ulrich Weber & Partner GbR, Köln
seit 2005  RPO Rechtsanwälte, Köln


Sprachen

Deutsch, Englisch (verhandlungs- und vertragssicher)


Gerichtszulassung und Vertretungsbefugnis

alle Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte und Bundesarbeitsgericht
alle Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte


Mitgliedschaften

Deutscher Anwaltsverein e.V.
Kölner Anwaltsverein e.V.
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
European Employment Lawyers Association
Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.



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